Sicherheit


  1. Es dürfen keine geladenen Waffen mit in den Schiesskeller genommen werden. Vor dem Verlassen des Schiesskellers sind die Waffen unaufgefordert der Schiessaufsicht zur Entladekontrolle zu zeigen.
  2. Laden sowie Entladen dürfen nur an der Ladebank Richtung Kugelfang getätigt werden.
  3. Die Waffen sind ausschliesslich in einem Holster, einem Behältnis oder auf der Ladebank zu deponieren.
  4. Schützeninnen und Schützen, die unsicher sind, haben sich bei der Schiessaufsicht zu melden.
  5. Für Waffen, Munition und Zubehör der Schützeninnen und Schützen wird keine Haftung übernommen.
  6. Es ist lediglich die im Handel erhältliche und legale Munition zu verschiessen.
  7. Bei Verstössen kann die Schützin oder der Schütze unverzüglich des Schiesskellers verwiesen werden.
  8. Schützinnen und Schützen, die beim Betreten des Schiesskellers alkoholisiert, unter Drogen stehen oder ähnliches sind, werden unverzüglich des Schiesskellers verwiesen.
  9. Im Schiesskeller gilt ein striktes Rauchverbot.
  10. Den Anweisungen der Schiessaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  11. Bei mutwilligen, fahrlässigen Schäden haftet die Schützin oder der Schütze.
  12. Bei Schiessbetrieb ist immer ein Gehörschutz zu tragen.
  13. Von den Mitgliedern wird ein kameradschaftliches Verhalten im Schiesskeller erwartet.
  14. Bei Verstössen gegen die Sicherheitsvorschriften kann die Schiessaufsicht Rügen oder Verweise aussprechen. Der Vorstand entscheidet über allfällige weitere Sanktionen.
  15. Eine private Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.